BGH VI ZR 265/04
BGH VI ZR 265/04
Eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes führt grundsätzlich nicht zu einem Anspruch auf Geldentschädigung.
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Darstellung des Leichnams eines nahen Angehörigen in einer TV-Filmberichterstattung Hinterbliebene in ihrem eigenen Persönlichkeitsrecht verletzen kann.
BGH, Urteil vom 6. Dezember 2005 - VI ZR 265/04 - LG Köln
Eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes führt grundsätzlich nicht zu einem Anspruch auf Geldentschädigung.
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Darstellung des Leichnams eines nahen Angehörigen in einer TV-Filmberichterstattung Hinterbliebene in ihrem eigenen Persönlichkeitsrecht verletzen kann.
BGH, Urteil vom 6. Dezember 2005 - VI ZR 265/04 - LG Köln
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Tags für diese Entscheidung: geldentschädigung, hinterbliebene, persönlichkeitsrecht, persönlichkeitsschutz, postmortal
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