BAG 9 AZR 983/07
BAG 9 AZR 983/07
Zum Anspruch auf Vergütung von sog. Überstunden (Überarbeit) und Urlaubsabgeltung.
BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - LAG Köln, nichtamtlicher Leitsatz
Zum Anspruch auf Vergütung von sog. Überstunden (Überarbeit) und Urlaubsabgeltung.
BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - LAG Köln, nichtamtlicher Leitsatz
Geschrieben von Urteile im Internet
in BAG Kommentare: (0)
Trackbacks: (0)
Tags für diese Entscheidung: arbeitgeber, arbeitszeit, arbeitszeitrichtlinie, auslegung, betriebliche, elternzeit, ferien, kündigung, offene, resturlaub, stunden, überstunden, urlaub, urlaubsabgeltung, urlaubstag, verfall, vergütung, vertrag
BAG 6 AZR 198/06
BAG 6 AZR 198/06
1. § 17 Abs. 1 KSchG ist im Hinblick auf die Richtlinie RL 98/59/EG vom 20. Juli 1998 richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die Massenentlassungsanzeige vor Erklärung der Kündigungen erstattet werden muss.
2. Wurde die Massenentlassungsanzeige im Einklang mit der früheren Rechtsprechung und Verwaltungspraxis erst nachträglich erstattet, kann sich der Arbeitgeber hinsichtlich der Wirksamkeit der Kündigungen auf Vertrauensschutz berufen, solange er von der geänderten Rechtsauffassung der Arbeitsverwaltung keine Kenntnis haben mußte.
BAG, Urteil vom 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - Landesarbeitsgericht Berlin
1. § 17 Abs. 1 KSchG ist im Hinblick auf die Richtlinie RL 98/59/EG vom 20. Juli 1998 richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die Massenentlassungsanzeige vor Erklärung der Kündigungen erstattet werden muss.
2. Wurde die Massenentlassungsanzeige im Einklang mit der früheren Rechtsprechung und Verwaltungspraxis erst nachträglich erstattet, kann sich der Arbeitgeber hinsichtlich der Wirksamkeit der Kündigungen auf Vertrauensschutz berufen, solange er von der geänderten Rechtsauffassung der Arbeitsverwaltung keine Kenntnis haben mußte.
BAG, Urteil vom 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - Landesarbeitsgericht Berlin
BGH X ZR 80/05
BGH X ZR 80/05
Gilt nach § 632 Abs. 1 BGB die Zahlung einer Vergütung für die Werkleistung als stillschweigend vereinbart, ist die Gegenleistung bestimmt i. S. v. § 316 BGB. Für die Annahme eines einseitigen Bestimmungsrechts nach §§ 315, 316 BGB ist insoweit kein Raum.
BGH, Urteil vom 04.04.2006 - X ZR 80/05 - nichtamtlicher Leitsatz
Gilt nach § 632 Abs. 1 BGB die Zahlung einer Vergütung für die Werkleistung als stillschweigend vereinbart, ist die Gegenleistung bestimmt i. S. v. § 316 BGB. Für die Annahme eines einseitigen Bestimmungsrechts nach §§ 315, 316 BGB ist insoweit kein Raum.
BGH, Urteil vom 04.04.2006 - X ZR 80/05 - nichtamtlicher Leitsatz
« vorherige Seite
(Seite 1 von 1, insgesamt 3 Einträge)
nächste Seite »