BAG 9 AZR 983/07
BAG 9 AZR 983/07
Zum Anspruch auf Vergütung von sog. Überstunden (Überarbeit) und Urlaubsabgeltung.
BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - LAG Köln, nichtamtlicher Leitsatz
Zum Anspruch auf Vergütung von sog. Überstunden (Überarbeit) und Urlaubsabgeltung.
BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - LAG Köln, nichtamtlicher Leitsatz
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Tags für diese Entscheidung: arbeitgeber, arbeitszeit, arbeitszeitrichtlinie, auslegung, betriebliche, elternzeit, ferien, kündigung, offene, resturlaub, stunden, überstunden, urlaub, urlaubsabgeltung, urlaubstag, verfall, vergütung, vertrag
BAG 6 AZR 799/06
BAG 6 AZR 799/06
Ist für einen Angestellten rechtswirksam Bereitschaftsdienst im Anschluss an die Regelarbeitszeit angeordnet, kann der Arbeitgeber, wenn über den Ablauf der Regelarbeitszeit hinausgehend noch Arbeit anfällt, den bereits festgelegten Bereitschaftsdienst in Anspruch nehmen. Er ist nicht darauf angewiesen, insoweit Überstunden anzuordnen.
BAG, Urteil vom 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Ist für einen Angestellten rechtswirksam Bereitschaftsdienst im Anschluss an die Regelarbeitszeit angeordnet, kann der Arbeitgeber, wenn über den Ablauf der Regelarbeitszeit hinausgehend noch Arbeit anfällt, den bereits festgelegten Bereitschaftsdienst in Anspruch nehmen. Er ist nicht darauf angewiesen, insoweit Überstunden anzuordnen.
BAG, Urteil vom 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
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Tags für diese Entscheidung: arbeitsleistung, arbeitszeit, bereitschaftsdienst, dienst, freizeit, regelarbeitszeit, rufbereitschaft, überstunden
BAG 6 AZR 950/94
BAG 6 AZR 950/94
Zur Frage des Ausgleichs für die Zeit einer betriebsärztlichen Untersuchung.
BAG, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 6 AZR 950/94 - Landesarbeitsgericht München, nichtamtlicher Leistsatz
Zur Frage des Ausgleichs für die Zeit einer betriebsärztlichen Untersuchung.
BAG, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 6 AZR 950/94 - Landesarbeitsgericht München, nichtamtlicher Leistsatz
BAG 4 AZR 445/93
BAG 4 AZR 445/93
1. Ein Anspruch auf Überstundenvergütung erfordert grundsätzlich die Darlegung, daß Arbeitsstunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit geleistet worden sind, diese angeordnet oder betriebsnotwendig waren und billigend entgegengenommen worden sind.
2. Zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer in Leitungsposition, dem keine festen Arbeitszeiten vorgegeben sind, kann vereinbart werden, daß der Arbeitnehmer durch entsprechende Gestaltung seines Arbeitsablaufes Überstunden abfeiert. Eine derartige Vereinbarung ist nur dann zu beanstanden, wenn ihr besondere Rechtsmängel anhaften.
3. Es besteht kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, daß Überstunden stets zu vergüten sind, wenn die Möglichkeit des Abfeierns besteht.
BAG, Urteil vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 445/93 – Landesarbeitsgericht Hamm
1. Ein Anspruch auf Überstundenvergütung erfordert grundsätzlich die Darlegung, daß Arbeitsstunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit geleistet worden sind, diese angeordnet oder betriebsnotwendig waren und billigend entgegengenommen worden sind.
2. Zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer in Leitungsposition, dem keine festen Arbeitszeiten vorgegeben sind, kann vereinbart werden, daß der Arbeitnehmer durch entsprechende Gestaltung seines Arbeitsablaufes Überstunden abfeiert. Eine derartige Vereinbarung ist nur dann zu beanstanden, wenn ihr besondere Rechtsmängel anhaften.
3. Es besteht kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, daß Überstunden stets zu vergüten sind, wenn die Möglichkeit des Abfeierns besteht.
BAG, Urteil vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 445/93 – Landesarbeitsgericht Hamm
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Tags für diese Entscheidung: abgeltung, arbeitszeit, ausgleich, freizeitausgleich, mehrarbeit, mehrarbeitsvergütung, überstunden
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