BSG B 14 AS 54/07 R
BSG B 14 AS 54/07 R
Zu den Aufwendungen i. S. v. § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II a.F. zählen auch die tatsächlichen Heizkosten. Soweit sie den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken.
BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 54/07 R - Schleswig-Holsteinisches LSG - nichtamtliche Leitsätze
Zu den Aufwendungen i. S. v. § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II a.F. zählen auch die tatsächlichen Heizkosten. Soweit sie den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken.
BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 54/07 R - Schleswig-Holsteinisches LSG - nichtamtliche Leitsätze
Geschrieben von Urteile im Internet
in BSG Kommentar: (1)
Trackbacks: (0)
Tags für diese Entscheidung: alter, berücksichtigung, eigenheim, grundsicherung, gühlstorf, hartz-iv, heizkosten, internet, kosten, prüfung, sgb-ii, umzug, unterkunft, unterkunftskosten
BSG B 14 AS 55/07 R
BSG B 14 AS 55/07 R
a) Ein Hilfeempfänger, der nach der vertikalen Berechnungsmethode individuell niedrigere Leistungen erhält, als ihm nach der gesetzlich vorgesehenen horizontalen Berechnungsweise (§ 9 Abs 2 Satz 3 SGB II) zusteht, ist materiellrechtlich beschwert. Der Durchsetzbarkeit seines Individualanspruchs steht nicht entgegen, dass die Bedarfsgemeinschaft insgesamt, unabhängig von der angewandten Berechnungsmethode, Leistungen in zutreffender Höhe erhalten hat.
b) Vom erzielten Einkommen ist grundsätzlich eine Pauschale in Höhe von 30,- Euro für private Versicherungen - unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen für Versicherungen und Prüfung der Angemessenheit der Versicherungen im Einzelfall - abzusetzen. Hiervon macht § 3 Nr 1 Alg II-V jedoch eine Ausnahme, wenn das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft lediglich aus dem Kindergeld eines minderjährigen Kindes besteht.
BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R - LSG Niedersachsen-Bremen, nichtamtliche Leitsätze
a) Ein Hilfeempfänger, der nach der vertikalen Berechnungsmethode individuell niedrigere Leistungen erhält, als ihm nach der gesetzlich vorgesehenen horizontalen Berechnungsweise (§ 9 Abs 2 Satz 3 SGB II) zusteht, ist materiellrechtlich beschwert. Der Durchsetzbarkeit seines Individualanspruchs steht nicht entgegen, dass die Bedarfsgemeinschaft insgesamt, unabhängig von der angewandten Berechnungsmethode, Leistungen in zutreffender Höhe erhalten hat.
b) Vom erzielten Einkommen ist grundsätzlich eine Pauschale in Höhe von 30,- Euro für private Versicherungen - unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen für Versicherungen und Prüfung der Angemessenheit der Versicherungen im Einzelfall - abzusetzen. Hiervon macht § 3 Nr 1 Alg II-V jedoch eine Ausnahme, wenn das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft lediglich aus dem Kindergeld eines minderjährigen Kindes besteht.
BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R - LSG Niedersachsen-Bremen, nichtamtliche Leitsätze
Geschrieben von Urteile im Internet
in BSG Kommentare: (0)
Trackbacks: (0)
Tags für diese Entscheidung: eigenheimzulage, kindergeld, lebensunterhalt, sicherung, unterhalt, versicherungspauschale
BSG B 8 AY 8/07 R
BSG B 8 AY 8/07 R
Zum Anspruch auf sogenannte Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG unter entsprechender Anwendung des SGB XII.
BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 8/07 R - LSG Niedersachsen-Bremen, SG Hannover, nichtamtlicher Leitsatz
Zum Anspruch auf sogenannte Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG unter entsprechender Anwendung des SGB XII.
BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 8/07 R - LSG Niedersachsen-Bremen, SG Hannover, nichtamtlicher Leitsatz
BSG B 8 AY 5/07 R
BSG B 8 AY 5/07 R
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Sozialleistungen iS des § 44 SGB X. § 44 SGB X, der Fälle der Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes regelt, ist gem. § 9 Abs. 3 AsylbLG anwendbar.
BSG, Urteil vom 17.6.2008 - B 8 AY 5/07 R - SG Koblenz, nichtamtliche Leitsätze
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Sozialleistungen iS des § 44 SGB X. § 44 SGB X, der Fälle der Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes regelt, ist gem. § 9 Abs. 3 AsylbLG anwendbar.
BSG, Urteil vom 17.6.2008 - B 8 AY 5/07 R - SG Koblenz, nichtamtliche Leitsätze
Geschrieben von Urteile im Internet
in BSG Kommentare: (0)
Trackbacks: (0)
Tags für diese Entscheidung: antrag, asylbewerberleistungsgesetz, asylblg, rücknahme, sozialleistung, zuständigkeit
BSG B 1 KR 31/07 R
BSG B 1 KR 31/07 R
Beim Funktionstraining handelt es sich um "ergänzende Leistungen" iS von § 11 Abs 2 Satz 1 letzter Fall SGB V, § 43 Abs 1 SGB V, § 44 Abs 1 Nr 4 SGB IX, dessen Kosten nur nach § 13 Abs 3 Satz 1 SGB V erstattet werden können.
Eine Begrenzung der Anspruchshöchstdauer für das Funktionstraining auf zwölf bzw 24 Monate sehen das SGB V und das SGB IX selbst nicht ausdrücklich vor. Allerdings enthält die "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining" vom 1.10.2003 ("Rahmenvereinbarung 2003") derartige allgemeine Befristungen.
BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 1 KR 31/07 R - LSG Rheinland-Pfalz, nichtamtliche Leitsätze
Beim Funktionstraining handelt es sich um "ergänzende Leistungen" iS von § 11 Abs 2 Satz 1 letzter Fall SGB V, § 43 Abs 1 SGB V, § 44 Abs 1 Nr 4 SGB IX, dessen Kosten nur nach § 13 Abs 3 Satz 1 SGB V erstattet werden können.
Eine Begrenzung der Anspruchshöchstdauer für das Funktionstraining auf zwölf bzw 24 Monate sehen das SGB V und das SGB IX selbst nicht ausdrücklich vor. Allerdings enthält die "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining" vom 1.10.2003 ("Rahmenvereinbarung 2003") derartige allgemeine Befristungen.
BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 1 KR 31/07 R - LSG Rheinland-Pfalz, nichtamtliche Leitsätze
BSG B 1 KR 13/07 R
BSG B 1 KR 13/07 R
Zum Anspruch eines überörtlichen Trägers der Sozialhilfe gegen eine Krankenkasse auf Erstattung der Kosten für eine stationäre Krankenhausbehandlung.
BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 13/07 R - LSG Nordrhein-Westfalen, SG Köln, nichtamtlicher Leitsatz
Zum Anspruch eines überörtlichen Trägers der Sozialhilfe gegen eine Krankenkasse auf Erstattung der Kosten für eine stationäre Krankenhausbehandlung.
BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 13/07 R - LSG Nordrhein-Westfalen, SG Köln, nichtamtlicher Leitsatz
Geschrieben von Urteile im Internet
in BSG Kommentare: (0)
Trackbacks: (0)
Tags für diese Entscheidung: behandlungskosten, eingliederungshilfe, krankenhausaufenthalt, krankenhausbehandlung, krankenversicherung, sozialhilfe
BSG B 6 KA 27/07 R
BSG B 6 KA 27/07 R
Zu den Voraussetzungen für den Einbehalt von Gesamtvergütungsanteilen zur Finanzierung eines Vertrages der integrierten Versorgung.
BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 27/07 R - Thüringer LSG, SG Gotha, nichtamtlicher Leitsatz
Zu den Voraussetzungen für den Einbehalt von Gesamtvergütungsanteilen zur Finanzierung eines Vertrages der integrierten Versorgung.
BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 27/07 R - Thüringer LSG, SG Gotha, nichtamtlicher Leitsatz
BSG B 6 KA 41/06 R
BSG B 6 KA 41/06 R
Die Regelung des § 95 Abs 7 Satz 3 SGB V, wonach eine Zulassung mit Ablauf des Kalendervierteljahres endet, in dem der Vertragsarzt das 68. Lebensjahr vollendet hat, ist sowohl mit Verfassungs- als auch mit europäischem Recht vereinbar.
BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 41/06 R - Bayerisches LSG, nichtamtlicher Leitsatz
Die Regelung des § 95 Abs 7 Satz 3 SGB V, wonach eine Zulassung mit Ablauf des Kalendervierteljahres endet, in dem der Vertragsarzt das 68. Lebensjahr vollendet hat, ist sowohl mit Verfassungs- als auch mit europäischem Recht vereinbar.
BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 41/06 R - Bayerisches LSG, nichtamtlicher Leitsatz
BSG B 13 R 64/06 R
BSG B 13 R 64/06 R
§ 56 Abs 4 Nr 2 SGB VI, nach dem Elternteile ua dann von der Anrechnung einer Kindererziehungszeit ausgeschlossen werden, wenn sie während der Erziehungszeit von der Versicherungspflicht befreit waren, ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass er der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung dann nicht entgegensteht, wenn diese Zeiten in der berufsständischen Versorgung nicht annähernd gleichwertig berücksichtigt werden (Anschluss an das BSG-Urteil vom 18.10.2005 - B 4 RA 6/05 R).
BSG, Urteil vom 31. Januar 2008 - B 13 R 64/06 R L 6 R - LSG Rheinland-Pfalz, nichtamtlicher Leitsatz
§ 56 Abs 4 Nr 2 SGB VI, nach dem Elternteile ua dann von der Anrechnung einer Kindererziehungszeit ausgeschlossen werden, wenn sie während der Erziehungszeit von der Versicherungspflicht befreit waren, ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass er der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung dann nicht entgegensteht, wenn diese Zeiten in der berufsständischen Versorgung nicht annähernd gleichwertig berücksichtigt werden (Anschluss an das BSG-Urteil vom 18.10.2005 - B 4 RA 6/05 R).
BSG, Urteil vom 31. Januar 2008 - B 13 R 64/06 R L 6 R - LSG Rheinland-Pfalz, nichtamtlicher Leitsatz
BSG B 1 KR 38/06 R
BSG B 1 KR 38/06 R
Zum Anspruch auf Gewährung von Krankengeld (Krg).
BSG, Urteil vom 02.11.2007 - B 1 KR 38/06 R - SG Regensburg, nichtamtlicher Leitsatz
Zum Anspruch auf Gewährung von Krankengeld (Krg).
BSG, Urteil vom 02.11.2007 - B 1 KR 38/06 R - SG Regensburg, nichtamtlicher Leitsatz
« vorherige Seite
(Seite 2 von 16, insgesamt 151 Einträge)
nächste Seite »