BFH VI R 60/05
BFH VI R 60/05
Im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände ist zu klären, ob ein alleinstehender Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält oder in einem fremden Haushalt eingegliedert ist. Dabei ist auch von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich nutzt.
BFH, Urteil vom 14. Juni 2007 - VI R 60/05
Im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände ist zu klären, ob ein alleinstehender Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält oder in einem fremden Haushalt eingegliedert ist. Dabei ist auch von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich nutzt.
BFH, Urteil vom 14. Juni 2007 - VI R 60/05
Geschrieben von Urteile im Internet
in BFH Kommentare: (0)
Trackbacks: (0)
Tags für diese Entscheidung: doppelte-haushaltsführung, hausstand, lebensmittelpunkt, mehraufwendungen, umzugskosten
BFH III R 15/06
BFH III R 15/06
Geht das Kind in dem Zeitraum, in dem es die gesetzlichen Voraussetzungen eines Berücksichtigungstatbestands i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c EStG erfüllt, einer Erwerbstätigkeit nach und übersteigen seine gesamten Einkünfte und Bezüge den (anteiligen) Jahresgrenzbetrag nicht, besteht ein Anspruch auf Kindergeld unabhängig davon, ob es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine Vollzeiterwerbstätigkeit handelt (Änderung der Rechtsprechung) .
BFH, Urteil vom 16. November 2006 - III R 15/06
Geht das Kind in dem Zeitraum, in dem es die gesetzlichen Voraussetzungen eines Berücksichtigungstatbestands i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c EStG erfüllt, einer Erwerbstätigkeit nach und übersteigen seine gesamten Einkünfte und Bezüge den (anteiligen) Jahresgrenzbetrag nicht, besteht ein Anspruch auf Kindergeld unabhängig davon, ob es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine Vollzeiterwerbstätigkeit handelt (Änderung der Rechtsprechung) .
BFH, Urteil vom 16. November 2006 - III R 15/06
BFH VI R 4/02
BFH VI R 4/02
1. Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme können, sofern sie beruflich veranlasst sind, Werbungskosten sein. Liegt ein erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang vor, kommt es nicht darauf an, ob ein neuer, ein anderer oder ein erstmaliger Beruf ausgeübt werden soll.
2. Ein Auslandsstudium mit dem Abschluss "Master of Laws" wird aus beruflichen Gründen betrieben, wenn ein hinreichend konkreter Zusammenhang mit zu erwartenden steuerbaren Einnahmen aus einer juristischen Tätigkeit besteht.
3. Ausgaben eines Dritten können im Falle der sog. Abkürzung des Zahlungswegs als Aufwendungen des Steuerpflichtigen zu werten sein.
BFH, Urteil vom 22.07.2003 - VI R 4/02 - nichtamtliche Leitsätze
1. Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme können, sofern sie beruflich veranlasst sind, Werbungskosten sein. Liegt ein erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang vor, kommt es nicht darauf an, ob ein neuer, ein anderer oder ein erstmaliger Beruf ausgeübt werden soll.
2. Ein Auslandsstudium mit dem Abschluss "Master of Laws" wird aus beruflichen Gründen betrieben, wenn ein hinreichend konkreter Zusammenhang mit zu erwartenden steuerbaren Einnahmen aus einer juristischen Tätigkeit besteht.
3. Ausgaben eines Dritten können im Falle der sog. Abkürzung des Zahlungswegs als Aufwendungen des Steuerpflichtigen zu werten sein.
BFH, Urteil vom 22.07.2003 - VI R 4/02 - nichtamtliche Leitsätze
Geschrieben von Urteile im Internet
in BFH Kommentare: (0)
Trackbacks: (0)
Tags für diese Entscheidung: auslandsstudium, bildungsaufwendungen, llm, master-of-laws, werbungskosten
BFH III B 155/96
BFH III B 155/96
Nach § 115 Abs. 3 S. 3 FGO muß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt werden. Der Beschwerdeführer muß dazu auch darauf eingehen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist.
BFH, Beschluss vom 17.12.1997 - III B 155/96 - nichtamtliche Leitsätze
Nach § 115 Abs. 3 S. 3 FGO muß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt werden. Der Beschwerdeführer muß dazu auch darauf eingehen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist.
BFH, Beschluss vom 17.12.1997 - III B 155/96 - nichtamtliche Leitsätze
Geschrieben von Urteile im Internet
in BFH Kommentare: (0)
Trackbacks: (0)
Tags für diese Entscheidung: beschwerdebegründung, nichtzulassungsbeschwerde, revision, zulässigkeit
BFH VI R 42/07
Entscheidung des Bundesfinanzhofs, Aktenzeichen: VI R 42/07
BFH I R 85/95
Entscheidung des Bundesfinanzhofs, Aktenzeichen: I R 85/95
BFH V R 91/87
Entscheidung des Bundesfinanzhofs, Aktenzeichen: V R 91/87
BFH V R 170/83
Entscheidung des Bundesfinanzhofs, Aktenzeichen: V R 170/83
BFH V B 56/98
Entscheidung des Bundesfinanzhofs, Aktenzeichen: V B 56/98
BFH V R 21/98
Entscheidung des Bundesfinanzhofs, Aktenzeichen: V R 21/98
« vorherige Seite
(Seite 2 von 9, insgesamt 89 Einträge)
nächste Seite »