BAG 6 AZR 148/09 (A)
BAG 6 AZR 148/09 (A)
1. Ob eine tarifliche Entgeltregelung, die wie § 27 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) in Verbindung mit dem Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT die Grundvergütungen in den einzelnen Vergütungsgruppen nach Lebensaltersstufen bemisst, deshalb keine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters im Sinne des aus dem Primärrecht der Europäischen Union abgeleiteten Verbots der Altersdiskriminierung in seiner Konkretisierung durch die RL 2000/78/EG beinhaltet, weil sie bei generalisierender Betrachtung Berufserfahrung honoriert, hängt von der Auslegung des Rechts der Europäischen Union ab. Diese Auslegung ist dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorbehalten.
2. Soweit es bei der Beantwortung dieser Frage auf das ebenfalls im europäischen Primärrecht gewährleistete Recht auf Kollektivverhandlungen und die dabei den Tarifvertragsparteien zustehende Tarifautonomie ankommt, kann die Auflösung einer Kollision mit dem allgemeinen Gleichheitssatz bzw. dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters ebenfalls nur durch den Gerichtshof der Europäischen Union erfolgen.
BAG, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 6 AZR 148/09 (A) - Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
1. Ob eine tarifliche Entgeltregelung, die wie § 27 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) in Verbindung mit dem Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT die Grundvergütungen in den einzelnen Vergütungsgruppen nach Lebensaltersstufen bemisst, deshalb keine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters im Sinne des aus dem Primärrecht der Europäischen Union abgeleiteten Verbots der Altersdiskriminierung in seiner Konkretisierung durch die RL 2000/78/EG beinhaltet, weil sie bei generalisierender Betrachtung Berufserfahrung honoriert, hängt von der Auslegung des Rechts der Europäischen Union ab. Diese Auslegung ist dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorbehalten.
2. Soweit es bei der Beantwortung dieser Frage auf das ebenfalls im europäischen Primärrecht gewährleistete Recht auf Kollektivverhandlungen und die dabei den Tarifvertragsparteien zustehende Tarifautonomie ankommt, kann die Auflösung einer Kollision mit dem allgemeinen Gleichheitssatz bzw. dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters ebenfalls nur durch den Gerichtshof der Europäischen Union erfolgen.
BAG, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 6 AZR 148/09 (A) - Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
BAG 3 AZR 17/09
BAG 3 AZR 17/09
1. Es ist rechtlich problematisch, wenn der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung dem Arbeitnehmer anstelle von Barlohn eine Direktversicherung mit (voll) gezillmerten Tarifen zusagt. Die Zillmerung verstößt zwar nicht gegen das Wertgleichheitsgebot des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG. Es spricht jedoch einiges dafür, dass die auf gezillmerte Versicherungstarife abstellende betriebliche Altersversorgung eine unangemessene Benachteiligung iSd. § 307 BGB enthält. Angemessen könnte es sein, die bei der Direktversicherung anfallenden einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten auf fünf Jahre zu verteilen.
2. Soweit die Verwendung gezillmerter Versicherungstarife bei einer Entgeltumwandlung der Rechtskontrolle nicht standhält, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Entgeltumwandlungsvereinbarung und nicht zur Nachzahlung von Arbeitsentgelt, sondern zu einer höheren betrieblichen Altersversorgung.
BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 3 AZR 17/09 - Landesarbeitsgericht Köln
1. Es ist rechtlich problematisch, wenn der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung dem Arbeitnehmer anstelle von Barlohn eine Direktversicherung mit (voll) gezillmerten Tarifen zusagt. Die Zillmerung verstößt zwar nicht gegen das Wertgleichheitsgebot des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG. Es spricht jedoch einiges dafür, dass die auf gezillmerte Versicherungstarife abstellende betriebliche Altersversorgung eine unangemessene Benachteiligung iSd. § 307 BGB enthält. Angemessen könnte es sein, die bei der Direktversicherung anfallenden einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten auf fünf Jahre zu verteilen.
2. Soweit die Verwendung gezillmerter Versicherungstarife bei einer Entgeltumwandlung der Rechtskontrolle nicht standhält, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Entgeltumwandlungsvereinbarung und nicht zur Nachzahlung von Arbeitsentgelt, sondern zu einer höheren betrieblichen Altersversorgung.
BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 3 AZR 17/09 - Landesarbeitsgericht Köln
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Tags für diese Entscheidung: altersversorgung, entgeltumwandlung, entgeltumwandlungsvereinbarung, versicherung, zillmerung
BAG 9 AZR 241/08
BAG 9 AZR 241/08
Zur Frage der Verpflichtung eines Arbeitgebers, seinem Arbeitnehmer einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
BAG, Urteil vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 - LAG Berlin-Brandenburg, nichtamtlicher Leitsatz
Zur Frage der Verpflichtung eines Arbeitgebers, seinem Arbeitnehmer einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
BAG, Urteil vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 - LAG Berlin-Brandenburg, nichtamtlicher Leitsatz
BAG 9 AZR 983/07
BAG 9 AZR 983/07
Zum Anspruch auf Vergütung von sog. Überstunden (Überarbeit) und Urlaubsabgeltung.
BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - LAG Köln, nichtamtlicher Leitsatz
Zum Anspruch auf Vergütung von sog. Überstunden (Überarbeit) und Urlaubsabgeltung.
BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - LAG Köln, nichtamtlicher Leitsatz
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BAG 10 AZR 281/08
BAG 10 AZR 281/08
1. Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer jahrelang vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung nicht dadurch aufgehoben, dass der Arbeitgeber später bei der Leistung des Weihnachtsgeldes erklärt, die Zahlung des Weihnachtsgeldes sei eine freiwillige Leistung und begründe keinen Rechtsanspruch, und der Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widerspricht.
2. Erklärt ein Arbeitgeber unmissverständlich, dass die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Weihnachtsgeldzahlung beendet werden und durch eine Leistung ersetzt werden soll, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch mehr besteht, kann nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 nach § 308 Nr. 5 BGB eine dreimalige widerspruchslose Entgegennahme der Zahlung durch den Arbeitnehmer nicht mehr den Verlust des Anspruchs auf das Weihnachtsgeld bewirken (Aufgabe der Rechtsprechung zur gegenläufigen betrieblichen Übung, vgl. BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).
BAG, Urteil vom 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - Landesarbeitsgericht Köln
1. Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer jahrelang vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung nicht dadurch aufgehoben, dass der Arbeitgeber später bei der Leistung des Weihnachtsgeldes erklärt, die Zahlung des Weihnachtsgeldes sei eine freiwillige Leistung und begründe keinen Rechtsanspruch, und der Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widerspricht.
2. Erklärt ein Arbeitgeber unmissverständlich, dass die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Weihnachtsgeldzahlung beendet werden und durch eine Leistung ersetzt werden soll, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch mehr besteht, kann nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 nach § 308 Nr. 5 BGB eine dreimalige widerspruchslose Entgegennahme der Zahlung durch den Arbeitnehmer nicht mehr den Verlust des Anspruchs auf das Weihnachtsgeld bewirken (Aufgabe der Rechtsprechung zur gegenläufigen betrieblichen Übung, vgl. BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).
BAG, Urteil vom 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - Landesarbeitsgericht Köln
BAG 5 AZR 89/08
BAG 5 AZR 89/08
Zur Frage der Berücksichtigung von Feriertagszuschlägen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
BAG, Urteil vom 14. Januar 2009 - 5 AZR 89/08 - Hessisches Landesarbeitsgericht, nichtamtlicher Leitsatz
Zur Frage der Berücksichtigung von Feriertagszuschlägen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
BAG, Urteil vom 14. Januar 2009 - 5 AZR 89/08 - Hessisches Landesarbeitsgericht, nichtamtlicher Leitsatz
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BAG 9 AZR 791/07
BAG 9 AZR 791/07
Teilt ein Bewerber im Bewerbungsschreiben seine Schwerbehinderung mit, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Bewerbungsschreiben bei seinem Eingang vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Diese Pflicht beruht für Altfälle auf § 81 SGB IX in der bis 17. August 2006 geltenden Fassung (aF). Übersehen die für den Arbeitgeber handelnden Personen den Hinweis auf die Schwerbehinderteneigenschaft und verstößt der Arbeitgeber deshalb gegen seine Pflichten aus § 81 SGB IX aF, wird eine Benachteiligung wegen einer Behinderung vermutet. Die unterlassene Kenntniserlangung der in seinem Einflussbereich eingesetzten Personen wird dem Arbeitgeber als objektive Pflichtverletzung zugerechnet. Auf ein Verschulden der handelnden Personen kommt es nicht an.
BAG, Urteil vom 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Sächsisches Landesarbeitsgericht
Teilt ein Bewerber im Bewerbungsschreiben seine Schwerbehinderung mit, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Bewerbungsschreiben bei seinem Eingang vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Diese Pflicht beruht für Altfälle auf § 81 SGB IX in der bis 17. August 2006 geltenden Fassung (aF). Übersehen die für den Arbeitgeber handelnden Personen den Hinweis auf die Schwerbehinderteneigenschaft und verstößt der Arbeitgeber deshalb gegen seine Pflichten aus § 81 SGB IX aF, wird eine Benachteiligung wegen einer Behinderung vermutet. Die unterlassene Kenntniserlangung der in seinem Einflussbereich eingesetzten Personen wird dem Arbeitgeber als objektive Pflichtverletzung zugerechnet. Auf ein Verschulden der handelnden Personen kommt es nicht an.
BAG, Urteil vom 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Sächsisches Landesarbeitsgericht
BAG 5 AZR 187/07
BAG 5 AZR 187/07
Die tarifvertragliche Regelung einer besonderen Leistung, die ein zusätzliches Entgelt darstellt und mit der der Zuwachs an Erfahrungswissen honoriert werden soll, darf Zeiten des Erziehungsurlaubs unberücksichtigt lassen.
BAG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 5 AZR 187/07 - Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Die tarifvertragliche Regelung einer besonderen Leistung, die ein zusätzliches Entgelt darstellt und mit der der Zuwachs an Erfahrungswissen honoriert werden soll, darf Zeiten des Erziehungsurlaubs unberücksichtigt lassen.
BAG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 5 AZR 187/07 - Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
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BAG 2 AZR 1110/06
BAG 2 AZR 1110/06
Zur Frage der Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung nach Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund der unternehmerischen Entscheidung, keine bauleitenden Montagetätigkeiten mehr in eigener Regie auszuführen.
BAG, Urteil vom 23. April 2008 - 2 AZR 1110/06 - Landesarbeitsgericht Niedersachsen, nichtamtlicher Leitsatz
Zur Frage der Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung nach Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund der unternehmerischen Entscheidung, keine bauleitenden Montagetätigkeiten mehr in eigener Regie auszuführen.
BAG, Urteil vom 23. April 2008 - 2 AZR 1110/06 - Landesarbeitsgericht Niedersachsen, nichtamtlicher Leitsatz
BAG 7 AZR 1048/06
BAG 7 AZR 1048/06
Zur Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses.
BAG, Urteil vom 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, nichtamtlicher Leitsatz
Zur Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses.
BAG, Urteil vom 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, nichtamtlicher Leitsatz
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