BGH VIII ZR 302/07
BGH VIII ZR 302/07
a) Ein Mieter, der auf Grund einer unerkannt unwirksamen Endrenovierungsklausel Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung vornimmt, führt damit kein Geschäft des Vermieters, sondern wird nur im eigenen Rechts- und Interessenkreis tätig, weil er eine Leistung erbringen will, die rechtlich und wirtschaftlich Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung an der Wohnung geschuldeten Entgelts ist.
b) Der nach § 818 Abs. 2 BGB geschuldete Wertersatz, den der Vermieter an einen Mieter zu leisten hat, der die Mietwohnung vor seinem Auszug auf Grund einer unwirksamen Endrenovierungsklausel in Eigenleistung renoviert hat, bemisst sich üblicherweise nur nach dem, was der Mieter billigerweise neben einem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sowie als Vergütung für die Arbeitsleistung seiner Helfer aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis aufgewendet hat oder hätte aufwenden müssen.
BGH, Urteil vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07 - LG Frankfurt/Main, AG Königstein
a) Ein Mieter, der auf Grund einer unerkannt unwirksamen Endrenovierungsklausel Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung vornimmt, führt damit kein Geschäft des Vermieters, sondern wird nur im eigenen Rechts- und Interessenkreis tätig, weil er eine Leistung erbringen will, die rechtlich und wirtschaftlich Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung an der Wohnung geschuldeten Entgelts ist.
b) Der nach § 818 Abs. 2 BGB geschuldete Wertersatz, den der Vermieter an einen Mieter zu leisten hat, der die Mietwohnung vor seinem Auszug auf Grund einer unwirksamen Endrenovierungsklausel in Eigenleistung renoviert hat, bemisst sich üblicherweise nur nach dem, was der Mieter billigerweise neben einem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sowie als Vergütung für die Arbeitsleistung seiner Helfer aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis aufgewendet hat oder hätte aufwenden müssen.
BGH, Urteil vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07 - LG Frankfurt/Main, AG Königstein
BAG 9 AZR 241/08
BAG 9 AZR 241/08
Zur Frage der Verpflichtung eines Arbeitgebers, seinem Arbeitnehmer einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
BAG, Urteil vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 - LAG Berlin-Brandenburg, nichtamtlicher Leitsatz
Zur Frage der Verpflichtung eines Arbeitgebers, seinem Arbeitnehmer einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
BAG, Urteil vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 - LAG Berlin-Brandenburg, nichtamtlicher Leitsatz
BFH V R 35/07
BFH V R 35/07
1. Die Durchführung von Kanutouren für Schulklassen ist keine "Aufnahme" der Jugendlichen für Erziehungszwecke, Ausbildungszwecke oder Fortbildungszwecke i.S. der in § 4 Nr. 23 UStG geregelten Steuerbefreiung, wenn die Gesamtverantwortung bei den Lehrern verbleibt; die teilweise Übernahme von Betreuungsleistungen reicht insoweit nicht aus.
2. Für die Anerkennung einer anderen Einrichtung i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. h und i der Richtlinie 77/388/EWG reichen vertragliche Vereinbarungen zwischen der Einrichtung und einer Schule allein nicht aus.
BFH, Urteil vom 12.05.2009 - V R 35/07 - Niedersächsisches FG
1. Die Durchführung von Kanutouren für Schulklassen ist keine "Aufnahme" der Jugendlichen für Erziehungszwecke, Ausbildungszwecke oder Fortbildungszwecke i.S. der in § 4 Nr. 23 UStG geregelten Steuerbefreiung, wenn die Gesamtverantwortung bei den Lehrern verbleibt; die teilweise Übernahme von Betreuungsleistungen reicht insoweit nicht aus.
2. Für die Anerkennung einer anderen Einrichtung i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. h und i der Richtlinie 77/388/EWG reichen vertragliche Vereinbarungen zwischen der Einrichtung und einer Schule allein nicht aus.
BFH, Urteil vom 12.05.2009 - V R 35/07 - Niedersächsisches FG
Geschrieben von Urteile im Internet
in BFH Kommentare: (0)
Trackbacks: (0)
Tags für diese Entscheidung: ausbildungszweck, erziehungszweck, fortbildungszweck, kanutour, steuerbefreiung
BAG 9 AZR 983/07
BAG 9 AZR 983/07
Zum Anspruch auf Vergütung von sog. Überstunden (Überarbeit) und Urlaubsabgeltung.
BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - LAG Köln, nichtamtlicher Leitsatz
Zum Anspruch auf Vergütung von sog. Überstunden (Überarbeit) und Urlaubsabgeltung.
BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - LAG Köln, nichtamtlicher Leitsatz
Geschrieben von Urteile im Internet
in BAG Kommentare: (0)
Trackbacks: (0)
Tags für diese Entscheidung: arbeitgeber, arbeitszeit, arbeitszeitrichtlinie, auslegung, betriebliche, elternzeit, ferien, kündigung, offene, resturlaub, stunden, überstunden, urlaub, urlaubsabgeltung, urlaubstag, verfall, vergütung, vertrag
BAG 10 AZR 281/08
BAG 10 AZR 281/08
1. Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer jahrelang vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung nicht dadurch aufgehoben, dass der Arbeitgeber später bei der Leistung des Weihnachtsgeldes erklärt, die Zahlung des Weihnachtsgeldes sei eine freiwillige Leistung und begründe keinen Rechtsanspruch, und der Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widerspricht.
2. Erklärt ein Arbeitgeber unmissverständlich, dass die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Weihnachtsgeldzahlung beendet werden und durch eine Leistung ersetzt werden soll, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch mehr besteht, kann nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 nach § 308 Nr. 5 BGB eine dreimalige widerspruchslose Entgegennahme der Zahlung durch den Arbeitnehmer nicht mehr den Verlust des Anspruchs auf das Weihnachtsgeld bewirken (Aufgabe der Rechtsprechung zur gegenläufigen betrieblichen Übung, vgl. BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).
BAG, Urteil vom 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - Landesarbeitsgericht Köln
1. Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer jahrelang vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung nicht dadurch aufgehoben, dass der Arbeitgeber später bei der Leistung des Weihnachtsgeldes erklärt, die Zahlung des Weihnachtsgeldes sei eine freiwillige Leistung und begründe keinen Rechtsanspruch, und der Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widerspricht.
2. Erklärt ein Arbeitgeber unmissverständlich, dass die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Weihnachtsgeldzahlung beendet werden und durch eine Leistung ersetzt werden soll, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch mehr besteht, kann nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 nach § 308 Nr. 5 BGB eine dreimalige widerspruchslose Entgegennahme der Zahlung durch den Arbeitnehmer nicht mehr den Verlust des Anspruchs auf das Weihnachtsgeld bewirken (Aufgabe der Rechtsprechung zur gegenläufigen betrieblichen Übung, vgl. BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).
BAG, Urteil vom 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - Landesarbeitsgericht Köln
BFH VI R 23/07
BFH VI R 23/07
1. Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen hinzutritt. Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn ihn der Steuerpflichtige nutzt, um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können.
2. Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (Änderung der Rechtsprechung).
BFH, Urteil vom 05.03.2009 - VI R 23/07
1. Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen hinzutritt. Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn ihn der Steuerpflichtige nutzt, um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können.
2. Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (Änderung der Rechtsprechung).
BFH, Urteil vom 05.03.2009 - VI R 23/07
BFH VI R 58/06
BFH VI R 58/06
1. Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen hinzutritt. Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn ihn der Steuerpflichtige nutzt, um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können.
2. Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (Änderung der Rechtsprechung).
3. Es kommt nicht mehr darauf an, ob noch ein enger Zusammenhang zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und der Neubegründung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort besteht (Änderung der Rechtsprechung).
BFH, Urteil vom 05.03.2009 - VI R 58/06
1. Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen hinzutritt. Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn ihn der Steuerpflichtige nutzt, um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können.
2. Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (Änderung der Rechtsprechung).
3. Es kommt nicht mehr darauf an, ob noch ein enger Zusammenhang zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und der Neubegründung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort besteht (Änderung der Rechtsprechung).
BFH, Urteil vom 05.03.2009 - VI R 58/06
Geschrieben von Urteile im Internet
in BFH Kommentare: (0)
Trackbacks: (0)
Tags für diese Entscheidung: beschäftigungsort, doppelte, doppelte-haushaltsführung, haushaltsführung, zweithaushalt
BFH V R 90/07
BFH V R 90/07
1. Die Aufbereitung von Lebensmitteln zu einem bestimmten Zeitpunkt in einen verzehrfertigen Gegenstand ist nicht notwendig mit ihrer Vermarktung verbunden und deshalb bei der für die Abgrenzung von Dienstleistungen und Lieferungen erforderlichen Gesamtbetrachtung dem Dienstleistungsbereich zuzurechnen.
2. Ein qualitatives Überwiegen der Dienstleistungen setzt über die Aufbereitung von Lebensmitteln hinaus wenigstens ein weiteres Dienstleistungselement --wie z.B. das Zurverfügungstellen von Verzehrmöglichkeiten-- voraus.
BFH, Urteil vom 18.02.2009 - V R 90/07
1. Die Aufbereitung von Lebensmitteln zu einem bestimmten Zeitpunkt in einen verzehrfertigen Gegenstand ist nicht notwendig mit ihrer Vermarktung verbunden und deshalb bei der für die Abgrenzung von Dienstleistungen und Lieferungen erforderlichen Gesamtbetrachtung dem Dienstleistungsbereich zuzurechnen.
2. Ein qualitatives Überwiegen der Dienstleistungen setzt über die Aufbereitung von Lebensmitteln hinaus wenigstens ein weiteres Dienstleistungselement --wie z.B. das Zurverfügungstellen von Verzehrmöglichkeiten-- voraus.
BFH, Urteil vom 18.02.2009 - V R 90/07
Geschrieben von Urteile im Internet
in BFH Kommentare: (0)
Trackbacks: (0)
Tags für diese Entscheidung: dienstleistungsanteil, ermäßigter-steuersatz, regelsteuersatz, restaurantartig, umsatzsteuer
BAG 5 AZR 89/08
BAG 5 AZR 89/08
Zur Frage der Berücksichtigung von Feriertagszuschlägen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
BAG, Urteil vom 14. Januar 2009 - 5 AZR 89/08 - Hessisches Landesarbeitsgericht, nichtamtlicher Leitsatz
Zur Frage der Berücksichtigung von Feriertagszuschlägen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
BAG, Urteil vom 14. Januar 2009 - 5 AZR 89/08 - Hessisches Landesarbeitsgericht, nichtamtlicher Leitsatz
Geschrieben von Urteile im Internet
in BAG Kommentare: (0)
Trackbacks: (0)
Tags für diese Entscheidung: entgeltfortzahlung, feiertagsarbeit, feiertagszuschläge, krankheitsfall
BGH X ZR 15/08
BGH X ZR 15/08
Zu Ansprüchen aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 - ABl. Nr. L 46, S. 1 (kurz: Verordnung).
BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - X ZR 15/08 - LG Berlin, nichtamtlicher Leitsatz
Zu Ansprüchen aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 - ABl. Nr. L 46, S. 1 (kurz: Verordnung).
BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - X ZR 15/08 - LG Berlin, nichtamtlicher Leitsatz
« vorherige Seite
(Seite 2 von 8, insgesamt 74 Einträge)
nächste Seite »