BSG B 5 RS 2/09 R
BSG B 5 RS 2/09 R
Zur Frage der Verpflichtung des Versorgungsträgers für die Zusatzversorgungssysteme, eine Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) sowie die dabei erzielten Entgelte festzustellen.
BSG, Urteil vom 15. Juni 2010 - B 5 RS 2/09 R - LSG Baden-Württemberg, nichtamtlicher Leitsatz
Zur Frage der Verpflichtung des Versorgungsträgers für die Zusatzversorgungssysteme, eine Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) sowie die dabei erzielten Entgelte festzustellen.
BSG, Urteil vom 15. Juni 2010 - B 5 RS 2/09 R - LSG Baden-Württemberg, nichtamtlicher Leitsatz
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BSG B 5 RS 16/09 R
BSG B 5 RS 16/09 R
Zur Frage der Verpflichtung des Versorgungsträgers für die Zusatzversorgungssysteme, eine Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) sowie die dabei erzielten Entgelte festzustellen.
BSG, Urteil vom 15. Juni 2010 - B 5 RS 16/09 R - Sächsisches LSG, nichtamtlicher Leitsatz
Zur Frage der Verpflichtung des Versorgungsträgers für die Zusatzversorgungssysteme, eine Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) sowie die dabei erzielten Entgelte festzustellen.
BSG, Urteil vom 15. Juni 2010 - B 5 RS 16/09 R - Sächsisches LSG, nichtamtlicher Leitsatz
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BSG B 4 AS 60/09 R
BSG B 4 AS 60/09 R
Zum Umfang der Leistungen für Unterkunft und Heizung als Bestandteil der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II.
BSG, Urteil vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 60/09 R - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, nichtamtlicher Leitsatz
Zum Umfang der Leistungen für Unterkunft und Heizung als Bestandteil der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II.
BSG, Urteil vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 60/09 R - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, nichtamtlicher Leitsatz
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BAG 6 AZR 148/09 (A)
BAG 6 AZR 148/09 (A)
1. Ob eine tarifliche Entgeltregelung, die wie § 27 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) in Verbindung mit dem Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT die Grundvergütungen in den einzelnen Vergütungsgruppen nach Lebensaltersstufen bemisst, deshalb keine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters im Sinne des aus dem Primärrecht der Europäischen Union abgeleiteten Verbots der Altersdiskriminierung in seiner Konkretisierung durch die RL 2000/78/EG beinhaltet, weil sie bei generalisierender Betrachtung Berufserfahrung honoriert, hängt von der Auslegung des Rechts der Europäischen Union ab. Diese Auslegung ist dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorbehalten.
2. Soweit es bei der Beantwortung dieser Frage auf das ebenfalls im europäischen Primärrecht gewährleistete Recht auf Kollektivverhandlungen und die dabei den Tarifvertragsparteien zustehende Tarifautonomie ankommt, kann die Auflösung einer Kollision mit dem allgemeinen Gleichheitssatz bzw. dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters ebenfalls nur durch den Gerichtshof der Europäischen Union erfolgen.
BAG, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 6 AZR 148/09 (A) - Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
1. Ob eine tarifliche Entgeltregelung, die wie § 27 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) in Verbindung mit dem Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT die Grundvergütungen in den einzelnen Vergütungsgruppen nach Lebensaltersstufen bemisst, deshalb keine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters im Sinne des aus dem Primärrecht der Europäischen Union abgeleiteten Verbots der Altersdiskriminierung in seiner Konkretisierung durch die RL 2000/78/EG beinhaltet, weil sie bei generalisierender Betrachtung Berufserfahrung honoriert, hängt von der Auslegung des Rechts der Europäischen Union ab. Diese Auslegung ist dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorbehalten.
2. Soweit es bei der Beantwortung dieser Frage auf das ebenfalls im europäischen Primärrecht gewährleistete Recht auf Kollektivverhandlungen und die dabei den Tarifvertragsparteien zustehende Tarifautonomie ankommt, kann die Auflösung einer Kollision mit dem allgemeinen Gleichheitssatz bzw. dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters ebenfalls nur durch den Gerichtshof der Europäischen Union erfolgen.
BAG, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 6 AZR 148/09 (A) - Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
BSG B 3 KR 20/08 R
BSG B 3 KR 20/08 R
Zur Frage der Erstattung von den Festbetrag übersteigenden Kosten einer Hörgeräteversorgung.
BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - LSG Baden-Württemberg. nichtamtlicher Leitsatz
Zur Frage der Erstattung von den Festbetrag übersteigenden Kosten einer Hörgeräteversorgung.
BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - LSG Baden-Württemberg. nichtamtlicher Leitsatz
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BSG B 11 AL 42/08 R
BSG B 11 AL 42/08 R
Zur Frage der Bemessung des Arbeitslosengeldes nach Bezug eines monatlichen Ausbildungsgelds ohne Ausbildungsvergütung.
BSG, Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 42/08 R - LSG Nordrhein-Westfalen, nichtamtlicher Leitsatz
Zur Frage der Bemessung des Arbeitslosengeldes nach Bezug eines monatlichen Ausbildungsgelds ohne Ausbildungsvergütung.
BSG, Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 42/08 R - LSG Nordrhein-Westfalen, nichtamtlicher Leitsatz
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BSG B 1 KR 7/09 R
BSG B 1 KR 7/09 R
Zur Frage, ob die Abgabe des Arzneimittels "Berinert P" an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dem Arzneimittelherstellerabschlag des § 130a SGB V unterliegt.
BSG, Urteil vom 27.10.2009 - B 1 KR 7/09 R - Hessisches Landessozialgericht, nichtamtlicher Leitsatz
Zur Frage, ob die Abgabe des Arzneimittels "Berinert P" an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dem Arzneimittelherstellerabschlag des § 130a SGB V unterliegt.
BSG, Urteil vom 27.10.2009 - B 1 KR 7/09 R - Hessisches Landessozialgericht, nichtamtlicher Leitsatz
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BSG B 4 AS 70/08 R
BSG B 4 AS 70/08 R
Zu Ansprüchen auf Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II.
BSG, Urteil vom 22.9.2009 - B 4 AS 70/08 R - Sächsisches LSG, nichtamtlicher Leitsatz
Zu Ansprüchen auf Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II.
BSG, Urteil vom 22.9.2009 - B 4 AS 70/08 R - Sächsisches LSG, nichtamtlicher Leitsatz
BAG 3 AZR 17/09
BAG 3 AZR 17/09
1. Es ist rechtlich problematisch, wenn der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung dem Arbeitnehmer anstelle von Barlohn eine Direktversicherung mit (voll) gezillmerten Tarifen zusagt. Die Zillmerung verstößt zwar nicht gegen das Wertgleichheitsgebot des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG. Es spricht jedoch einiges dafür, dass die auf gezillmerte Versicherungstarife abstellende betriebliche Altersversorgung eine unangemessene Benachteiligung iSd. § 307 BGB enthält. Angemessen könnte es sein, die bei der Direktversicherung anfallenden einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten auf fünf Jahre zu verteilen.
2. Soweit die Verwendung gezillmerter Versicherungstarife bei einer Entgeltumwandlung der Rechtskontrolle nicht standhält, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Entgeltumwandlungsvereinbarung und nicht zur Nachzahlung von Arbeitsentgelt, sondern zu einer höheren betrieblichen Altersversorgung.
BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 3 AZR 17/09 - Landesarbeitsgericht Köln
1. Es ist rechtlich problematisch, wenn der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung dem Arbeitnehmer anstelle von Barlohn eine Direktversicherung mit (voll) gezillmerten Tarifen zusagt. Die Zillmerung verstößt zwar nicht gegen das Wertgleichheitsgebot des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG. Es spricht jedoch einiges dafür, dass die auf gezillmerte Versicherungstarife abstellende betriebliche Altersversorgung eine unangemessene Benachteiligung iSd. § 307 BGB enthält. Angemessen könnte es sein, die bei der Direktversicherung anfallenden einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten auf fünf Jahre zu verteilen.
2. Soweit die Verwendung gezillmerter Versicherungstarife bei einer Entgeltumwandlung der Rechtskontrolle nicht standhält, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Entgeltumwandlungsvereinbarung und nicht zur Nachzahlung von Arbeitsentgelt, sondern zu einer höheren betrieblichen Altersversorgung.
BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 3 AZR 17/09 - Landesarbeitsgericht Köln
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BSG B 14 AS 36/08 R
BSG B 14 AS 36/08 R
Zum Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II).
BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - LSG Niedersachsen-Bremen, nichtamtlicher Leitsatz
Zum Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II).
BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - LSG Niedersachsen-Bremen, nichtamtlicher Leitsatz
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