Die Entscheidung ist leider noch nicht auf "www.urteile-im-internet.de" online verfügbar.
Um die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen: XII ZR 193/95, für die schnellstmögliche Veröffentlichung vorzuschlagen, klicken Sie bitte auf »
BGH XII ZR 193/95 kostenlos anfordern «.