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Mit den Operatoren + und - geben Sie an, dass ein Wort vorhanden sein muss bzw. nicht vorhanden sein darf (z.B.: +Haftung -Vertrag). Setzen Sie einen Ausdruck in doppelte Anführungszeichen (z.B.: "von Rechts wegen"), wird nach dieser Phrase wortwörtlich (d. h. wie eingegeben) gesucht. Aktenzeichen müssen stets in doppelte Anführungszeichen gesetzt werden und die jeweilige Gerichtsbezeichnung enthalten (z.B.: "BGH I ZR 35/04")!
Mit Hilfe der Funktion "Entscheidungsband" haben Sie die Möglichkeit, mehrere Entscheidungen in einem eigenen Band zusammen zu fassen und anschließend auszudrucken. Rufen Sie hierzu einfach die gewünschten Entscheidungen auf und fügen Sie sie mit einem Klick auf das entsprechende Feld Ihrem individuellen Entscheidungsband hinzu.
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