BAG 6 AZR 236/93
BAG 6 AZR 236/93
Ein Angestellter hat keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung zur Ausübung öffentlicher Ehrenämter gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BAT, wenn diese Angelegenheit bei gleitender Arbeitszeit in die Gleitzeit fällt.
BAG, Urteil vom 16. Dezember 1993 - 6 AZR 236/93 – Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Ein Angestellter hat keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung zur Ausübung öffentlicher Ehrenämter gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BAT, wenn diese Angelegenheit bei gleitender Arbeitszeit in die Gleitzeit fällt.
BAG, Urteil vom 16. Dezember 1993 - 6 AZR 236/93 – Landesarbeitsgericht Düsseldorf
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